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Bistro eines gemeinnützigen Vereins kann ohne Anerkennung als Integrationsprojekt kein steuerbegünstigter Zweckbetrieb sein
Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht unterteilt die Tätigkeit eines Vereins in die Bereiche · ideelle Tätigkeit, · Vermögenverwaltung, · Zweckbetrieb und · wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb. Umsätze im Zweckbetrieb eines Vereins, der ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt, können unter bestimmten Voraussetzungen mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % versteuert werden. Umsätze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind dagegen […]