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Zahlung für Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann abziehbar sein
Ausgleichszahlungen, die ein Steuerpflichtiger an seinen früheren Ehepartner zur Abfindung des Versorgungsausgleichs leistet, können als Sonderausgaben abziehbar sein. So entscheid das Schleswig‑Holsteinische Finanzgericht. Voraussetzung nach der im Streitjahr geltenden Rechtslage ist, dass die den Sonderausgaben zugrunde liegenden späteren Einnahmen bei der ausgleichspflichtigen Person der Besteuerung unterliegen. Die ausgleichsberechtigte Person, also der Empfänger der Ausgleichszahlung, muss […]