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Tarifermäßigte Besteuerung: Bestimmte Bonusvereinbarungen sind keine Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
Vergütungen für eine mehrjährige Tätigkeit, die „zusammengeballt“ in einem Jahr zufließen, sind als sonstige Bezüge nach einem besonderen Verfahren zu besteuern (sog. Fünftelregelung). Der sonstige Bezug wird bei der Berechnung der Steuer nur mit einem Fünftel angesetzt. Die sich hiernach ergebende Steuer wird dann verfünffacht. In einem vom Finanzgericht Nürnberg entschiedenen Fall hatte ein Arbeitgeber mit […]