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Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im Verlustfeststellungsbescheid nur über den Einkommensteuerbescheid
Im Verfahren zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags sind die Einkünfte nicht eigenständig zu ermitteln. Maßgeblich sind vielmehr die Besteuerungsgrundlagen des Einkommensteuerbescheids. Unzutreffende Besteuerungsgrundlagen müssen daher im Rahmen eines Einspruchs gegen den Einkommensteuerbescheid angefochten werden. Ist dieser bestandskräftig und in ihm kein Verlust berücksichtigt, kann ein Verlust noch festgestellt werden, wenn der Steuerbescheid nach den Verfahrensvorschriften […]