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Pflegekräfte in stationären Pflegeinrichtungen sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig
Eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung liegt dann vor, wenn · die Arbeit nicht selbstständig ausgeübt wird, · die Arbeit in persönlicher Abhängigkeit von einem Arbeitgeber verrichtet wird und · der Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung Anspruch auf ein Arbeitsentgelt hat. Pflegekräfte, die als Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen tätig sind, sind mit dieser Tätigkeit regelmäßig nicht als Selbstständige anzusehen, […]