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Steuerfreiheit eines privaten Veräußerungsgeschäfts bei Grundstücken
Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken des Privatvermögens, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, sind einkommensteuerpflichtig. Für die Berechnung des Zehn-Jahres-Zeitraums sind nach einem Urteil des Finanzgerichts München grundsätzlich die Zeitpunkte maßgebend, in denen die schuldrechtlichen (notariellen) Verträge abgeschlossen wurden. Nutzt der Eigentümer das Objekt zu eigenen […]