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Verluste aus dem Verfall von Optionen sind berücksichtigungsfähig
Der Bundesfinanzhof hat – entgegen der Ansicht des Bundesfinanzministeriums – entschieden, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern können. Sachverhalt In den Streitfällen hatten Privatanleger jeweils Aktien- und Indexoptionen erworben. Der Kurs der Wertpapiere und Aktienindizes entwickelte sich jedoch nicht wie erwartet. Schließlich wurden die Optionen nach dem Ende der […]