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Nutzungsdauer von Computerhardware und Software herabgesetzt
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 26.02.2021 Änderungen zur Nutzungsdauer von Computerhard- und software veröffentlicht. Die Finanzverwaltung akzeptiert demnach in Gewinnermittlungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 enden, eine Nutzungsdauer von einem Jahr. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass diese Grundsätze in den Gewinnermittlungen nach dem 31.12.2020 auch auf entsprechende Wirtschaftsgüter angewandt werden, die in früheren […]