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Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos
Das Finanzgericht Münster hat zum Zeitpunkt des Wegfalls eines negativen Kapitalkontos Stellung genommen. Das Kapitalkonto falle – mit der Konsequenz des Eintritts der daran geknüpften Folgen – zu dem Zeitpunkt weg, zu dem feststehe, dass ein Ausgleich des negativen Kapitalkontos mit zukünftigen Gewinnanteilen nicht mehr in Betracht komme, spätestens im Moment der Betriebsveräußerung oder -aufgabe. […]