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Messergebnisse von nicht geeichten Zählern sind fehlerhaft
Die Verwendung ungeeichter Messgeräte im geschäftlichen Verkehr ist verboten. Hierdurch sollen verlässliche Abrechnungen ermöglicht und verhindert werden, dass in zivilrechtlichen Streitigkeiten aufwändig die Richtigkeit der abgelesenen Werte anhand anderer Kriterien nachgewiesen werden muss. Die Verwendung der Werte ungeeichter bzw. nicht mehr geeichter Wärme‑ und Wasserzähler für die Betriebskostenabrechnung ist somit immer unzulässig und fehlerhaft und […]