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Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung einer Vergütung für mehrjährige Tätigkeit
Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten unterliegen einem ermäßigten Steuersatz. Diese Tarifbegünstigung kommt aber nicht zur Anwendung, wenn die Auszahlung in zwei oder mehr Veranlagungszeiträumen erfolgt. Eine Ärzte-GbR erzielte Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit. Sie ermittelte ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Die Kassenärztliche Vereinigung zahlte Honorare für die Jahre 2000 bis 2004 in vier gleich hohen Raten nach. Zwei […]