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Korrektur fälschlicherweise gewinnerhöhend ausgebuchter Verbindlichkeit
Ein Kommanditist schied aus einer KG aus und erhielt eine Abfindung, die die KG dadurch erfüllte, dass sie private Bankdarlehn des Kommanditisten übernahm. Die KG buchte die zunächst passivierten Darlehnsverbindlichkeiten 1995 fälschlicherweise gewinn- und steuererhöhend aus. Die darauf beruhende Steuerveranlagung 1995 wurde bestandskräftig. 1996 bemerkte sie den Fehler und buchte den Darlehnsbetrag gewinn- und steuermindernd ein. […]