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Hinzuschätzung aufgrund einer Quantilsschätzung bei erheblichen formellen Mängeln der Aufzeichnungen der Bareinnahmen
Bei erheblichen formellen Mängeln der Bareinnahmen-Aufzeichnungen kann aufgrund einer Quantilsschätzung hinzugeschätzt werden. Das Ergebnis muss aber durch weitere Erkenntnisse, z. B. Ergebnisse einer stochastischen Untersuchung, und eine partielle Nachkalkulation gestützt werden. Außerdem dürfen anderweitige Schätzmethoden, wie eine Geldverkehrsrechnung und eine Ausbeutekalkulation, nicht in Betracht kommen. Vor dem Finanzgericht Hamburg wehrte sich der Wirt eines griechischen Lokals […]