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Steuervergünstigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses für geringfügig Beschäftigte ermäßigt sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 510 €. Für andere haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen reduziert sich auf Antrag die tarifliche Einkommensteuer um 20 % der Aufwendungen, höchstens jedoch 4.000 €. Für die […]