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Wann und warum erfolgt eine Gewerbesteuerzerlegung?
Die von den gewerblichen Betrieben zu leistende Gewerbesteuer steht den Städten und Gemeinden zu. Jede Gemeinde kann die Höhe des Steuersatzes für diese Steuer selbst bestimmen. Dieser Steuersatz (= Hebesatz) auf den vom Finanzamt festgestellten Gewerbesteuermessbetrag beträgt 200 % (Minimum) bis z. Zt. 580 %. Der tatsächlich niedrigste Satz für Städte ab 80.000 Einwohner liegt […]