Archiv
Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für Frühstück im Hotel ist regelmäßig der vom Hotelier gesondert ausgewiesene Betrag
Das Entgelt für die Übernachtung in einem Hotel unterliegt dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, während das Entgelt für das Frühstück dem allgemeinen Umsatzsteuersatz unterliegt. Wird für das Frühstück ein gesonderter Preis ausgewiesen und vereinbart, bildet dieser abzüglich der hierin enthaltenen Umsatzsteuer regelmäßig die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage. Dies gilt auch, wenn der Frühstückspreis aus nachvollziehbaren Gründen von dem ansonsten […]