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Erste Tätigkeitsstätte von Piloten und Flugbegleitern
Für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nur der Ansatz der Entfernungspauschale als Werbungskosten möglich. Diese Pauschale beträgt 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer. Die erste Tätigkeitsstätte ist i. d. R. die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung wird […]
Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte bei einem Arbeitnehmer
Der Werbungskostenabzug für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wird über die Entfernungspauschale geregelt. Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 €. Erste Tätigkeitsstätte eines Arbeitnehmers ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet […]