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Haftung der Erben für Erbschaftsteuerverbindlichkeiten
Für die von einem Erben geschuldete Erbschaftsteuer ist eine Beschränkung der Erbenhaftung nicht möglich. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Vollstreckungsmaßnahmen des Finanzamts sind nicht auf den Nachlass beschränkt. Zwar haftet der Nachlass bis zur Erbauseinandersetzung für die Steuer der am Erbfall Beteiligten. Damit müssen die Erben bis zur vollständigen Erbauseinandersetzung die Vollstreckung in den Nachlass […]