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„Düsseldorfer Tabelle“: Änderungen ab dem 1. Januar 2020
Die vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegebene „Düsseldorfer Tabelle“ wird zum 1. Januar 2020 geändert. Bedarfssätze für Kinder Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2020: für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 369 Euro (Anhebung um 15 Euro), für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 424 Euro […]