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Betreutes Wohnen: Umsatzsteuerliche Behandlung gesondert vereinbarter Dienstleistungen
Ein einheitlicher wirtschaftlicher Vorgang darf umsatzsteuerlich nicht in mehrere Leistungen aufgeteilt werden. Eine wirtschaftlich einheitliche Leistung liegt vor, wenn zu einer Hauptleistung weitere Leistungselemente als unselbstständige Nebenleistungen hinzukommen. Unselbstständige Nebenleistungen teilen üblicherweise das Schicksal der Hauptleistung. Ist die Hauptleistung umsatzsteuerfrei, ist die unselbstständige Nebenleistung ebenfalls steuerfrei. Eine Unternehmerin betrieb zwei Alten- und Pflegeheime sowie eine […]