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Pflicht zur Einzelaufstellung der Bareinnahmen bei einem Taxiunternehmen
Der Grundsatz, dass Betriebseinnahmen einzeln aufzuzeichnen sind, gilt insbesondere für Bareinnahmen. Bestimmte Berufsgruppen, wie z. B. Einzelhändler, sind aus Gründen der Zumutbarkeit und Praktikabilität unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflicht zur Einzelaufzeichnung entbunden. Die Pflicht zur Einzelaufzeichnung der Bareinnahmen besteht grundsätzlich auch für Taxiunternehmen. Nach einem Urteil des Finanzgerichts München kann von dieser Verpflichtung nur abgesehen […]