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Arbeitsunfall durch Sturz in der eigenen Wohnung auf dem Weg zum Homeoffice
Ein Sturz auf der Kellertreppe innerhalb der Wohnung kann ein Arbeitsunfall sein, wenn sich die Wohnung des Versicherten und die Arbeitsstätte im selben Haus befinden und der Betriebsweg ‑ hier die Kellertreppe ‑ in Ausführung der versicherten Tätigkeit zurückgelegt wird. Eine Key-Account-Managerin verletzte sich beim Sturz auf ihrer Kellertreppe, als sie innerhalb der Kernarbeitszeit von einer Messe […]