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Bundesfinanzministerium äußert sich zur steuerlichen Behandlung von Arbeitgeberdarlehen
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen, entsteht grundsätzlich ein geldwerter Vorteil, wenn das Darlehen zinslos oder zinsverbilligt gewährt wird. In einem ausführlichen Schreiben hat das Bundesfinanzministerium nun u.a. zu der Frage Stellung bezogen, wie in derartigen Fällen der Zinsvorteil zu ermitteln ist. Vorbemerkungen Zunächst ist festzuhalten, dass eine Versteuerung als Arbeitslohn unterbleibt, wenn die […]