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Finanzgerichtliches Verfahren: Corona-Pandemie begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht in Kanzleiräumen
Die Corona-Pandemie rechtfertigt in finanzgerichtlichen Verfahren keine Akteneinsicht in den Kanzleiräumen des Prozessbevollmächtigten des Klägers, wenn ein umfassendes Hygienekonzept bei Gericht besteht. Kanzleiräume sind keine Diensträume im Sinne von § 78 Abs. 3 der Finanzgerichtsordnung. So entschied der Bundesfinanzhof (Az. IX B 38/21).
Datenschutzgrundverordnung begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht auf dem Gebiet der Einkommensteuer
In diesem Fall war das Bestehen eines Anspruchs auf Akteneinsicht der Kläger nach den Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) streitig. Die Kläger begehrten unter Hinweis auf die Vorschrift des Art. 15 Abs. 1 2. Halbsatz, Abs. 2 DSGVO die Einsicht in ihre Einkommensteuerakte bei ihrem Finanzamt. Der Antrag wurde abgelehnt. Das Finanzgericht Niedersachsen wies die Klage […]