Scheinselbständigkeit
Ein Prüfungsschwerpunkt bei den Sozialversicherungsprüfungen ist derzeit die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Subunternehmern. Während diesem Themenkomplex in den vergangenen Jahren kaum Beachtung geschenkt wurde, schlagen die Sozialversicherungsprüfer nun mit voller Härte zu. Unter anderem berufen sich die Sozialversicherungsträger auf geänderte Rechtsprechungen des Bundessozialgerichtes (BSG), die auch rückwirkend angewendet wird. Insbesondere die immer noch weit verbreitete Annahme, dass ein Subunternehmer mit mehreren Auftraggebern immer als selbständig einzustufen ist, ist falsch. Diesem Kriterium wird nur eine geringe Bedeutung beigemessen.
Klarheit über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Subunternehmern kann im Einzelfall durch ein Statusfeststellungsverfahren¹ bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund erzielt werden.
Zu diesem Thema gibt es ein gemeinsames Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Rentenversicherung Bund sowie der Bundesagentur für Arbeit. Als weitere Themen werden dort auch die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Familienangehörigen sowie von Gesellschafter-Geschäftsführern behandelt. Insbesondere bei den Gesellschafter-Geschäftsführern besteht derzeit ein enormes Risiko. Das Rundschreiben samt Anlagen möchten wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen.
Download:
- Rundschreiben vom 21.03.2019: Statusfeststellung von Erwerbstätigen
- Anlage 1: Abgrenzungskatalog für im Bereich Theater, Orchester, Rundfunk- und Fernsehanbieter, Film- und Fernsehproduktionen tätige Personen (i.d.F. vom 13.04.2010)
- Anlage 2: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Handelsvertretern (i.d.F. vom 08.11.2017)
- Anlage 3: Versicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschafter-Geschäftsführern, Fremdgeschäftsführern und mitarbeitenden Gesellschaftern einer GmbH, sowie Geschäftsführern einer Familien-GmbH (i.d.F. vom 08.11.2017)
- Anlage 3 Anhang 1: Rechtsprechungsübersicht (i.d.F. vom 08.11.2017)
- Anlage 3 – Anhang 2: Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens nach § 7a Abs. 1 Satz 2 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (Stand: 08.11.2017)
- Anlage 4: Versicherungsrechtliche Beurteilung von mitarbeitenden Angehörigen (i.d.F. vom 08.11.2017)
- Anlage 4 – Anhang: Feststellungsbogen zur versicherungsrechtlichen Beurteilung eines Beschäftigungsverhältnisses zwischen Angehörigen im Rahmen eines obligatorischen Verfahrens nach § 7a Absatz 1 Satz 2 des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches (Stand 13.04.2010)
- Anlage 5: Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit (i.d.F. vom 08.11.2017)
- Anlage 6: V0027 Antrag auf Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status (Stand: 19.11.2018)
- Anlage 6.1: C0031 Anlage zum Statusfeststellungsantrag zur Beschreibung des Auftragsverhältnisses (Stand: 21.08.2019)
- Anlage 6.2: C0032 Anlage zum Statusfeststellungsantrag für Gesellschafter Geschäftsführer einer GmbH (Stand: 10.07.2018)
- Anlage 6.3: C0033 Anlage zum Statusfeststellungsverfahren für mitarbeitende Angehörige (Stand: 21.08.2019)
Diese und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutschen Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de) unter dem Stichwort „Statusfeststellung“. Unter Umständen finden Sie dort auch aktuellere Informationen und Formulare. Seit August 2019 gibt es dort außerdem die Möglichkeit zur elektronischen Antragstellung.
¹ Als Steuerberater sind wir nicht zur Hilfeleistung im Statusfeststellungsverfahren befugt. Dieses ist den Rechtsanwälten vorbehalten.