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Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrags liegt auch bei gleichzeitiger Veräußerung der Anteile an der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft zu 94 % an die Muttergesellschaft der Erwerberin vor

Ein Grunderwerbsteuerbescheid ist aufzuheben, wenn der Grundstückskaufvertrag innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss rückgängig gemacht wird. Der Kaufvertrag ist rückgängig gemacht, wenn er zivilrechtlich aufgehoben wird und dem Erwerber keinerlei Möglichkeit zur Verfügung über das Grundstück verbleibt.

Nach Auffassung des Finanzgerichts Hamburg ist der Grundstückskaufvertrag auch dann rückgängig gemacht, wenn in derselben Urkunde, in der der Grundstückskaufvertrag aufgehoben wird, weniger als 95 % der Anteile an der grundstücksveräußernden Kapitalgesellschaft unmittelbar oder mittelbar an die Muttergesellschaft der Erwerberin veräußert werden. Der Gesetzgeber gehe zwar bei einem vollständigen Anteilserwerb am Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft erst bei einem mindestens 95 % ausmachenden Beteiligungserwerb von einer grunderwerbsteuerrechtlich bedeutsamen Änderung im Hinblick auf das veräußerte Grundstück aus. Diese Grundsätze seien aber hier nicht zu übertragen.

Das Finanzamt hat gegen das Urteil Revision eingelegt, sodass die Entscheidung des Bundesfinanzhofs abzuwarten bleibt.

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