Der Countdown läuft: Der Jahresabschluss 2014 ist bis Ende 2015 offenzulegen
Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden
Offenlegungspflichtige Gesellschaften (insbesondere AG, GmbH und GmbH & Co. KG) müssen ihre Jahresabschlüsse spätestens zwölf Monate nach Ablauf des betreffenden
Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) hat am 10.7.2015 den Bundesrat passiert und kann somit in Kürze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Die Neuregelungen
Nach Schätzungen der Bundesregierung werden künftig rund 7.000 mittelgroße Kapitalgesellschaften als klein einzustufen sein und damit Erleichterungen bei der Rechnungslegung